Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Eckhoff Spezialschrauben GmbH, Inhaber Kevin Herzog

1 Geltungsbereich
1.) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer Eckhoff Spezialschrauben GmbH und den Käufern.
2.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen geschäftlichen Beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Eine evtl. anderslautende Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf ggf. eigene AGBs wird hiermit widersprochen.
3.) Abweichungen von den hier genannten Bedingungen sind ausdrücklich nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
1.) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsparameter sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gültig.
3.) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, sind den Verkaufsangestellten nicht gestattet.
4.) Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer die hier vorliegenden AGB’s in der jeweils gültigen Fassung an. Diese sind auf der Webseite des Verkäufers einsehbar.

§3 Preise
1.) Der Verkäufer hält sich, soweit nicht anders angegeben, an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Die erteilten Angebote gelten generell aus freibleibenden Materialvorräten und nach aktuellen Legierungs- bzw. Schrottzuschlägen.
2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung von zusätzliche Lieferungen und Leistungen erfolgt gesondert.
3.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Versandort 58285 Gevelsberg, Haßlinghauser Straße 156 ausschließlich Verpackung.

§4 Liefer- und Leistungszeit
1.) Vereinbarungen über Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.
2.) Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art, beispielsweise wegen Verzuges, wegen Mängel oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, gleichgültig ob deren Ursache beim Verkäufer oder bei einem Zulieferer entstehen, berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
3.) Teillieferungen sind gestattet und sind jeweils als eigenständiges Rechtsgeschäft zu verstehen.
4.) Eine fertigungsbedingte Stückzahlabweichung von bis zu 10% behält sich der Verkäufer vor. Bei projektbezogener Fertigung findet keine Unterlieferung statt.
5.) Notwendige kürzere Lieferzeiten als die derzeit geltenden sind evtl. gegen ESpress möglich. Für Teile mit Sonderprüfungen und/oder Abnahmen durch Dritte (TÜV, GL, LR etc.) garantieren wir auch mit ESpress keine Lieferzeit.

§5 Gefahrübergang
1.) Sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Sollte der Versand ohne Verschulden des Verkäufers nicht möglich sein, geht die Gefahr mit der Fertig- und Versandbereitschaftsmeldung an den Käufer über.

§6 Gewährleistung
1.) Bei gestelltem Material liegt das Materialrisiko grundsätzlich beim Auftraggeber.
2.) Der Käufer muss dem Verkäufer jeden Mangel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind dem Verkäufer schriftlich und umgehend nach Feststellung mitzuteilen.
3.) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht den im Vorfeld definierten Vorgaben der Qualitätsprüfung (Spezifikationen des Käufers) entsprechen, behält sich der Verkäufer das Recht der Nachbesserung vor.
4.) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt
1.) Es gilt für diese AGB und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 58285 Gevelsberg. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hagen.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, hat dies keinerlei Auswirkung auf alle sonstigen Bestimmungen.

§8 Zahlungen
1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
2.) Unberechtigte Skontoabzüge von der aufgeführten Rechnungssumme, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung innerhalb des vereinbarten Skontozeitraums erfolgen, werden nachgefordert.
3.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese rechtskräftigt festgestellt worden und unstreitig sind.
4.) Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Dies gilt nicht bei unverschuldetem Zahlungsversäumnis.

§9 Geheimhaltung
1.) Die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten nicht als vertraulich. Änderungen dieser Regelung bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
2.) Zeichnungen und Abbildungen des Verkäufers bleiben in dessen Eigentum und dürfen anderen Lieferanten weder unterbreitet noch anderweitig zugänglich gemacht werden.

§10 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Beauftragte ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§11 Reklamation
Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, offene Mängel nach Eingang der Warensendung/Erbringung der Leistung. Verborgene Mängel sind nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen, zu melden. Gleiches gilt für unvollständige oder falsche Lieferung/Leistungserbringung.

§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand 05/2018

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